Integriertes Gemeindeentwicklungskonzept Mansfeld - IGEK 2018 -


Mansfeld mit seinen lebendigen Dörfern - es lohnt sich hier zu leben.

Das Integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (IGEK) der Einheitsgemeinde Mansfeld erfüllt die Anforderungen gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (RIGEK) vom 16.09.2015 (MBl. LSA 2016, 67)

Die förmliche Anerkennung des IGEK erfolgte durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd mit Schreiben vom 20.12.2019. 

Die Entwicklungsziele sowie das Leitbild des IGEK finden Eingang in weitere städteplanerische und -bauliche Entwicklungs- und Handlungskonzepte und werden in den Handlungsfeldern mit Maßnahmen detailliert untersetzt. 

Die Stadt Mansfeld wurde bei der Erstellung des IGEK mit Zuwendungen des Landes Sachsen - Anhalt unterstützt. 

Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz, 4. Stufe (2024) für die Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld

 

Auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz / Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Der Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Stadt Mansfeld hat in der Zeit vom 15.12.2023 bis einschließlich 31.01.2024 öffentlich ausgelegen. Es sind keine Hinweise oder Anregungen zur Kartierung bei der Stadt Mansfeld eingegangen. Daraufhin wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes erarbeitet und ebenfalls der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 08.03.2024 bis einschließlich 08.04.2024. Bis zur letzten Abgabefrist, den 22.04.2024, sind keine Hinweise oder Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes bei der Stadt Mansfeld eingegangen. Damit wurde der Lärmaktionsplan in der Fassung vom April 2024 vom Stadtrat der Stadt Mansfeld in der öffentlichen Sitzung am 29.04.2024 beschlossen. Mit der Beschlussfassung am 29.04.2024 ist der Lärmaktionsplan in Kraft getreten.

 

Der Lärmaktionsplan kann auf der Internetseite der Stadt Mansfeld www.mansfeld.eu unter Bürgerservice – Konzepte sowie auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen – Anhalt https://lau.sachsen-anhalt.de jederzeit öffentlich eingesehen werden. Gleichzeit liegt der Lärmaktionsplan in der Stadtverwaltung Mansfeld, Lutherstraße 9, 06343 Mansfeld in der Bauverwaltung zu den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.