Bekanntmachungen der Jahresabschlüsse der Stadt Mansfeld

 

 

Aufgrund des § 120 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) hat der Stadtrat der Stadt Mansfeld in seiner Sitzung am 16.09.2024 folgende Beschlüsse

38-04/24 SR

39-04/24 SR

40-04/24 SR

41-04/24 SR

42-04/24 SR

43-04/24 SR

44-04/24 SR

45-04/24 SR

46-04/24 SR

47-04/24 SR   gefasst:

 

Der Stadtrat der Stadt Mansfeld bestätigt die beigefügten Jahresabschlüsse 2013 bis 2022 und erteilt dem Hauptverwaltungsbeamten die Entlastung für die Haushaltsjahre 2013 bis 2022.

 

Die vorstehenden Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Jahresabschlüsse 2013 bis 2022 mit Anlagen liegen nach § 120 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (KVG LSA) zur Einsichtnahme in der Zeit vom

 

14.10. - 18.10.2024 und

21.10. - 22.10.2024

 

in den Räumen der Stadt Mansfeld, Kämmerei zur Einsichtnahme aus.

 

 

Mansfeld, den 18.09.2024