Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung (Zuwendungsrichtlinie Brandschutz – ZuwRL BrSch) vom 01.12.2017 (RdErl. des MI vom 01.12.2017 – 24.2-04011; MBL. LSA Nr. 50/2017, S. 757)
Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung am 15.03.2019
Bewilligungsbescheid vom Landesverwaltungsamt, Referat Brand- und Katastrophenschutz, militärische Angelegenheiten, Rettungswesen am 23.07.2020
Um den Anforderung des Brandschutzes und der Hilfeleistung durch die freiwillige Feuerwehr gerecht zu werden, ist die Herstellung eines ordnungsgemäßen Standards unumgänglich.
Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der freiwilligen Feuerwehr Hermerode soll die marode und den heutigen Anforderungen ungenügende Feuerwehrgarage durch einen Neubau ersetzt werden. Der Neubau erfolgt auf dem städtischen Grundstück der Gaststätte "Brauner Hirsch". Gleichfalls soll durch die entstehenden Synergien die Gemeinschaft und die Mitgliederzahl der Feuerwehr gestärkt werden.