Informationen zum Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 – WehrRÄndG 2011)

 

Mit Inkraftteten des Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechts-änderungsgesetz 2011 – WehrRÄndG 2011) vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678) ist die bestehende Wehrpflicht ausgesetzt und die Möglichkeit zur Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes fortentwickelt worden.

 

Um den für den Wehrdienst in Betracht kommenden Personenkreis zielgerichtet werben und über die Tätigkeiten in den Streitkräften informieren zu können, übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) nach § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes (SG) bestimmte Daten aller Personen, die eine deutsche Staatsangehörig-keit besitzen und im Jahr 2025 volljährig werden.

 

Betroffene Personen, die keine Weitergabe ihrer Daten an das Bundesamt für das Personal-management der Bundeswehr (BAPersBw) wünschen, können der Datenübermittlung nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) schriftlich oder persönlich während der Sprechzeiten beim Einwohnermeldeamt der Stadt Mansfeld, Lutherstr. 9, 06343 Mansfeld, widersprechen.

 

 

Mansfeld, im Oktober 2024

 

Einwohnermeldeamt Stadt Mansfeld