An-, Um- und Abmeldungen von Haupt- und Nebenwohnung
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anzumelden. Bei Jugendlichen bis zur Vollendung des 16.Lebensjahres wird die Zustimmung des Erziehungsberechtigten benötigt.
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder Ihre Nebenwohnung innerhalb Deutschlands ändern. Die Nebenwohnung ist immer am jeweiligen Wohnort der Hauptwohnung abzumelden.
Unterlagen:
- Personalausweis und Reisepass (wenn vorhanden) aller mitziehenden Familien- mitglieder
- gegebenenfalls Vertretungsvollmacht für nicht anwesende Familienmitglieder
- bei Kindern Vorlage der Geburtsurkunde oder falls vorhanden
- Kinderreisepass (Zustimmung beider Elternteile, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht oder Nachweis des Jugendamtes über die Ausübung des alleinigen Sorgerechts – eine schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils ist möglich) (Formular s. u.)
- Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter bzw. Eigentümer (Formular s. u.)
Kosten: gebührenfrei
Anträge & Formulare zum Download
Öffnungszeiten | |
---|---|
Montag | geschlossen |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |