Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses
Für die Beantragung des Personalausweises oder Reisepasses ist persönliches Erscheinen notwendig. Ausnahmen können sich nur aus persönlichen Gebrechen ergeben. Der Zeitraum für die Ausfertigung von Personalausweisen beträgt ca. 2 - 3 Wochen, bei Reisepässen ca. 3 - 4 Wochen. Bitte planen Sie diese Zeitspanne bis zum Ablauf der Gültigkeit ihres bisherigen Dokumentes mit ein.
Zur Antragstellung sind mitzubringen:
- bei ledigen Personen eine Geburts- oder Abstammungsurkunde
- bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen die Geburts- und/oder Heiratsurkunde bzw. das Stammbuch
- bei Antragstellung durch eine andere Person eine Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht
- der bisherige Personalausweis oder gültige Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Die Gebühren für den Personalausweis und/oder Reisepass sind bei Beantragung zu zahlen. ec-Kartenzahlung ist möglich. Folgende Gebühren werden fällig:
Kosten | |
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Personalausweis für Personen unter 24 Jahren | 22,80 € |
Personalausweis für Personen ab 24 Jahre | 37,00 € |
Reisepass für Personen unter 24 Jahre | 37,50 € |
Reisepass für Personen ab 24 Jahre | 70,00 € |
Für die Beantragung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren und bei Reisepässen unter 18 Jahren sind jeweils zusätzlich die Zustimmungen der /des Sorgeberechtigten notwendig.
(Formular s. u.)
Abholung der Dokumente
Die Abholung der Dokumente kann persönlich erfolgen oder durch eine bevollmächtigte Person.
Die Vollmacht bei Abholung eines Reisepasses kann formlos sein. Bei Abholung eines Personalausweises bitte Vordruck verwenden. (Formular s. u.)
Bitte denken Sie auch daran, bei Abholung Ihrer neuen Dokumente die alten Dokumente mitzubringen.
Vorläufige Dokumente:
Vorläufiger Personalausweis
Falls sofort ein Personalausweis benötigt wird, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorl. Personalauseis. In der Regel erfolgt dies bei Verlust oder verspäteter Antragstellung. Der vorl. Personalausweis ist max. 3 Monate gültig.
Vorzulegende Unterlagen: siehe Beantragung Personalausweis/Reisepass
Ausstellung | Kosten |
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sofort | 10,00 € |
Vorläufiger Reisepass
Vorläufige Reisepässe werden nur mit äußerster Dringlichkeit, wenn auch die Ausstellung eins Expressreisepasses nicht mehr möglich ist, ausgestellt. (Ausstellung eines Expressreisepasses innerhalb von 3 Werktagen)
Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr gültig.
Vorzulegende Unterlagen: siehe Beantragung Personalausweis/Reisepass
Ausstellung | Kosten |
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nach Absprache | 26,00 € |
Anträge & Formulare zum Download
Öffnungszeiten | |
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Montag | geschlossen |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |