Beantragung von polizeilichen Führungszeugnissen
Antragstellung: persönlich oder gegebenenfalls mit Vollmacht
- privates Führungszeugnis (Belegart N): Zusendung erfolgt direkt an den Antragsteller
- behördliches Führungszeugnis (Belegart O): wird zur Vorlage bei einer Behörde benötigt und dieser direkt zugesandt – bei Antragstellung sind Anschrift der Empfängerbehörde und Verwendungszweck unbedingt anzugeben.
- erweitertes Führungszeugnis: Zusendung erfolgt direkt an den Antragsteller oder an eine Behörde mit Vorlage einer schriftlichen Aufforderung zur Beantragung von Arbeitgebern, Trägern öffentlicher Jugendhilfe, Schulen oder Sportvereinen
Die Zusendung erfolgt direkt vom Bundesamt der Justiz Bonn nach ca. 7 – 10 Tagen.
Kosten: 13,00 € bei Beantragung
Öffnungszeiten | |
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Montag | geschlossen |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |