Beglaubigung von Ablichtungen und Abschriften verschiedener Schriftstücke
erforderliche Unterlagen:
- das zu beglaubigende Original und gegebenenfalls die Kopie des Originals
Hinweis: Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) werden nicht beglaubigt.
Kosten | |
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je Seite der Erstausfertigung | 6,00 € |
je Seite der Mehrausfertigung | 2,50 € |
Öffnungszeiten | |
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Montag | geschlossen |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |