Untersuchungsberechtigungsschein
Wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Hierfür wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt. Er ist dem Arzt vor Untersuchung vorzulegen.
Öffnungszeiten | |
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Montag | geschlossen |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
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Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |